SPD
Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2001 nach umfassender Prüfung entschlossen, den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission zu folgen und an den geltenden Grenzwerten des Bundesimmissionsschutzgesetzes festzuhalten. Bereits bei deren Verabschiedung 1996 wurde über mögliche gesundheitsschädigende Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung kontrovers diskutiert. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat diese Problematik wiederholt aufgegriffen und gefordert, dass die Regelung dem aktuellen wissenschaftlichen Stand, aber auch dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt.
Auf Einladung des Bundesumweltministeriums hat ein Bürgerforum Elektrosmog stattgefunden, in dem über die Risiken des Elektrosmogs diskutiert wurde. Auf dem Gebiet des Elektrosmogs wird seit Jahren national und international intensiv geforscht. Es wurden sowohl epidemologische Untersuchungen, Untersuchungen am Menschen, Tierversuche und Untersuchungen an Zellen und Gewebe durchgeführt und interdisziplinär überprüft. Mit Mitteln aus drei Bundesministerien und der Mobilfunkbetreiber stehen zwischen 2002 uns 2005 für verschiedene Forschungsrichtungen insgesamt 29 Mio. Euro zur Verfügung.
Anzustreben ist eine Lösung, die beiden Forderungen, sowohl der nach Bereitstellung und Nutzung des Mobilfunks, als auch der nach Minimierung der gesundheitlichen Risiken dieser Nutzung gerecht wird. Wir werden aufmerksam beobachten, ob es gelingt, die zentralen Aufgaben wie die Intensivierung der Forschung, Verbesserung von Transparenz und Information der Bevölkerung sowie die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Sollten die nunmehr eingeleiteten Forschungen gesicherte Kenntnisse einer Gesundheitsgefährdung ergeben oder die erwarteten Verbesserungen nicht eintreten, behalten wir uns in Absprache mit der Bundesregierung gesetzliche Regelungen vor.
Bündnis 90/Die Grünen
Angesichts der z.T. hochgradigen Verunsicherung in der Bevölkerung im Hinblick auf die gesundheitsschädigende Wirkung elektromagnetischer Strahlung nehmen wir als Partei das Thema sehr ernst. Wir haben uns in der Regierungskoalition für verschiedene Maßnahmen stark gemacht. Mobilfunk war Thema zahlreicher parlamentarischer Initiativen – von Anfragen bis hin zu Entschließungsanträgen und Anhörungen etwa im Umweltausschuss des Bundestags. Vorschnelle Urteile über Gefährdungen auf der einen Seite und Ignoranz gegenüber den Ängsten der Menschen auf der anderen Seite sind keine guten Ratgeber. Für uns ist in der Politik ein vorsorgeorientiertes Handeln notwendig, also bereits dann, wenn Anlass zu Besorgnis besteht. Politik muss sich mit allen Aspekten des Gesundheitsschutzes von Mobilfunkstrahlung beschäftigen – von der Höhe der Grenzwerte bis hin zur Auswahl der Senderstandorte.
Bisher war auch mangels eindeutiger wissenschaftlicher Beweise eine Verschärfung der Grenzwerte nicht durchsetzbar. Dennoch gibt es erkennbare Fortschritte: Wir haben den Aufbau des Mobilfunknetzes transparent gemacht, die Beteiligung der Bürger und die kommunalen Beteiligungsrechte bei der Standortwahl wesentlich verbessert. Wir erreichten im Dezember vergangenen Jahres eine Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber mit der Bundesregierung. Sie beinhaltet regelmäßige Absprachen zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern über Standortalternativen – insbesondere im Umkreis von sensiblen Standorten wie Kindergärten, Kliniken und Schulen. Dort sollen möglichst keine Sender mehr installiert werden. Die Betreiber sollen außerdem die Bevölkerung über konkrete Vorhaben sofort informieren.
In der politischen Diskussion um die Notwendigkeit einer Grenzwertsenkung soll sich künftig niemand mehr auf fehlende, wissenschaftliche Erkenntnisse zurückziehen können. Deshalb haben wir die Forschungsmittel für die Auswirkung des Mobilfunks auf die Gesundheit mehr als verdoppelt. Bis 2005 haben wir dem Umweltministerium mehr als 8,5 Millionen Euro für die Wirkungsforschung zur Verfügung gestellt. Das Forschungsministerium verfügt im gleichen Zeitraum mehr als 7 Mio Euro für die Förderung emissionsmindernder Technologien. Hier gilt das Hauptaugenmerk der Strahlenbelastung durch das Handy-Endgerät selbst. Künftig sollen diese bereits auf der Verpackung Daten über ihre jeweilige Strahlungsintensität tragen. Darüber hinaus sollen weniger strahlende Handys mit dem Label „strahlungsarm versehen werden. Auch dieser Aspekt ist Inhalt der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Mobilfunkbetreibern. Auf diesem Weg können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher strahlungsarme Geräte sofort beim Kauf und nicht erst durch Lesen der Bedienungsanleitung erkennen. Bisher sträuben sich Handy-Hersteller jedoch noch gegen die Einführung eines solchen Labels.