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Fragen an die Parteien zur Wahl

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PDS

Grundsätzlich muss gelten, dass Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden, wissenschaftlich belegbar sind. Zugleich umfasst die praktische Heilkunde zweifellos mehr als angewandte medizinische Wissenschaft. Dennoch darf verantwortliches medizinisches Handeln den Bezug zu wissenschaftlich nachprüfbaren Erkenntnissen nicht abreißen lassen.

Menschliche Einfühlung und wissenschaftliche Rationalität gehören gemeinsam zum Fundament, auf dem der Erfahrungs- und Handlungsschatz der Medizin gründet. Das gilt unseres Erachtens gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Medizin nicht allein als Naturwissenschaft zu verstehen ist. Da ihr Gegenstand der Mensch in Gesundheit und Krankheit ist, muss sie z. B. auch psychologisches und sozialwissenschaftliches, methodisches und theoretisches Wissen nutzen, um daraus Hilfemöglichkeiten für erkrankte Menschen abzuleiten. In der Hand des wissenschaftlich denkenden Arztes kann durchaus auch die Nutzung des Placebo-Effektes bzw. von Suggestivverfahren hilfreich und berechtigt sein.

Unter dem begrifflichen Dach von alternativen und Naturheilmethoden finden sich im deutschen Sprachgebrauch Verfahren und Behandlungsweisen, die differenzierter Beurteilung bedürfen. Neben unbelegten bzw. kommerziell motivierten Heilversprechen, die die Grenze zur Scharlatanerie überschreiten, gehören dazu beispielsweise gut untersuchte physiotherapeutischen Maßnahmen. Deshalb sollte die Frage, ob alternative und Naturheilmethoden in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden, bezogen auf das jeweilige Einzelverfahren sorgfältig geprüft und entschieden werden.

SPD

Die SPD tritt im Rahmen dieser Leitlinien und des Leistungskatalogs für mehr Wettbewerb in einem pluralistischen Gesundheitswesen ein. Die §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 33 a und 135 Abs. 1 Nr. 1 SGB V gewährleisten den Pluralismus der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlungsmethoden und Arzneimittel der Besonderen Therapieeinrichtungen sollen künftig in die Disease-Management-Programme der Krankenkassen integriert werden, soweit deren therapeutische Effektivität belegt ist. Gesetzliche Schutzzäune zu Gunsten des einen oder des anderen methodischen Ansatzes werden den Interessen der Patienten nicht gerecht.

Die Versorgung mit Arzneimitteln werden wir ebenfalls neu regeln. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sollen höhere Kosten für neu zugelassene Arzneimittel nur dann erstatten, wenn durch unabhängige Sachverständige ein entsprechender Zusatznutzen bestätigt wird. Für pflanzliche Arzneimittel bereitet die Europäische Kommission eine Richtlinie über „Traditionelle Arzneimittel“ vor, die denjenigen Phytopharmaka Marktchancen erhalten soll, die die Hürde der klinischen Studie als Nachweis ihrer therapeutischen Wirksamkeit nicht zu überspringen vermögen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wie bereits oben aufgeführt, ist für Bündnis 90/Die Grünen bei der Frage der Kostenübernahme nicht entscheidend, ob es sich um Schulmedizin oder Alternativmedizin handelt. Die nachgewiesene Wirksamkeit bei vertretbarem finanziellem Aufwand ist ausschlaggebend, ob eine Methode in den Leistungskatalog aufgenommen wird oder nicht.

3) Kontrolle des Esoterik- und Psychomarktes per Gesetz?

Der Bundesrat hat am 19. 12. 1997 einen Entwurf für ein Gesetz zur gewerblichen Lebensbewältigungshilfe vorgelegt, das den Esoterik- und Psychomarkt besser regulieren sollte. Dieses so genannte „Lebensberatungsgesetz“, nach dem Dienstleistungen in diesem Bereich vertraglich fixiert werden sollten und den Hilfesuchenden ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt werden sollte, ist nie zustande gekommen. Sehen Sie Bedarf für eine Neuauflage dieses Gesetzentwurfs? Wenn ja, würde sich Ihre Partei gegebenenfalls dafür einsetzen?

 

  
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